Auf www.elektronischer-rechtsverkehr.de informieren wir über die Hintergründe des elektronischen Rechtsverkehrs.
Elektronischer Rechtsverkehr
Bayern eröffnet elektronischen Rechtsverkehr - vom 11.01.2017, 09:43
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Gute Nachrichten für Rechtsanwälte, die an Gerichten in Bayern einreichen: am 31.1.2017 wurden die Änderungen der bayerischen E-Rechtsverkehrsverordnung vom 11.1.2017 bekanntgemacht die zum 1.2.2017 in Kraft traten. Danach wird sukzessive für alle ordentlichen Gerichte in Bayern - ab dem 8.2.2017 - der elektronische Rechtsverkehr in Verfahren nach der ZPO und dem FamFG eröffnet. Als letzte Gerichte wird der elektronische Rechtsverkehr für das LG München I und das OLG München am 18.10.2017 eröffnet. Bis zum 31.12.2017 ist für die Versendung von vorbereitenden Schriftsätzen und deren Anlagen, für Anträge und Erklärungen der Parteien sowie für Auskünfte, Aussagen, Gutachten und Erklärungen Dritter erforderlich, diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Es empfielt sich, neben der Änderungsverordnung auch einen Blick in die ursprüngliche E-Rechtsverordnung zu werfen. Dort ist beispielsweise geregelt, welche Dateiformate für die elektronische Einreichung zulässig sind. Konkret heist es in dieser Verordnung: Das elektronische Dokument muss eines der folgenden Formate in einer für das adressierte Gericht bearbeitbaren Version aufweisen: 1. ASCII (American Standard Code for Information Interchange) als reiner Text ohne Formatierungscodes und ohne Sonderzeichen, 2. Unicode, 3. Microsoft RTF (Rich Text Format), 4. Adobe PDF (Portable Document Format), 5. XML (Extensible Markup Language), 6. TIFF (Tag Image File Format), 7. Microsoft Word, soweit keine aktiven Komponenten (z. B. Makros) verwendet werden. Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2017/02/gvbl-2017-02.pdf. Download: Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung der Justiz in Bayern.pdf Alle Gerichte in der Übersicht:
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